Donnerstag, 13. August 2009

Das scheinbare Aussterben des gemeinen Menschenrechtlers

Es passiert in Kenia, Tschetschenien, Birma, China oder Russland. Der "gemeine Menschenrechtler" verschwindet von den Straßen dieser Welt. Ein ganz besonderes 'Fehlverhalten' führt zu seinem Niedergang, nämlich der Mangel an Anpassungswillen an seinen zunehmend unverhohlen feindlichen Lebensbereich. Gerade in Auflehnung gegen die Missstände seiner erlebten Umwelt wird ihm seine überdurchschnittliche Intelligenz, Mut und soziale Verantwortung zum Verhängnis. Sein unbeirrbarer Glaube an die Menschenrechte als kulturelle Errungenschaft verliert in der Realität den Kampf gegen anachronistisch anmutende Gewalt, religiösen Fanatismus und machtpolitischen Willen. "Ja, aber warum wehrt sich der Menschenrechtler nicht?", mag ein naiver Hobbybiologe fragen. Die Antwort ist fatal: Weil er aus Überzeugung bereit ist sein eigenes Leben im Dienst für die Zukunft seiner Artgenossen zu riskieren, ja selbst jener, die ihm heute noch Feind sein wollen oder es einfach nicht besser wissen. In seinem eigenen Schicksal vollzieht sich eine Begegnung von Zivilisation und Barbarei. Sein scheinbares Aussterben markiert Deutlich felltragende Keulenschwinger in einer Zeit, in der allein Anzug getragen werden will, für den schönen Schein und die ausländischen Investoren. All jenen modernen Barbaren hält er einen Spiegel vor und zeigt ihnen deutlich, was sie zu opfern bereit waren und ist ihnen deswegen so unbequem, so feind, ja so natürlich verhasst. Doch zum Schluss ein wenig Hoffnung: der Menschenrechtler lässt sich nicht Ausrotten, noch wird er Aussterben, wie auch Verstand und Mitgefühl nicht verschwinden werden, nicht verschwinden können, wenn der unwahrscheinliche Fall nicht eintritt und der Mensch an sich nicht zurückkehrt in jene Zeit von Feuer und Höhlen. Dankbarerweise wächst und lernt sein Nachwuchs in Ländern, in dem er unter Artenschutz steht.

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